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EF Strom 2027 steht fest: Was der neue Umrechnungsfaktor für die THG-Quote bedeutet
Das Umweltbundesamt hat den Strom-Emissionswert für 2027 veröffentlicht: 113 kg CO₂-Äq./GJ – niedriger als erwartet. Damit steht der Umrechnungsfaktor fest: 0,34938 t CO₂ je MWh, für E-Busse und schwere E-Lkw 0,46584 t.
Am 02.11.2026 hat das Umweltbundesamt (UBA) im Bundesanzeiger den Strom-Emissionswert für das Verpflichtungsjahr 2027 bekanntgegeben (BAnz AT 02.11.2026 B6): 113 kg CO₂-Äquivalent pro Gigajoule. Der Wert liegt damit unter dem Vorjahr (2026: 119) und auch unter den Markterwartungen von 115 bis 117 - in unserem Beitrag zu den neuen Schätzwerten 2027 hatten wir vorläufig mit 116 gerechnet. Mit dem EF Strom ist die letzte offene Rechengröße für 2027 amtlich – und damit auch der Umrechnungsfaktor von Megawattstunden in Tonnen CO₂.
Was der Strom-Emissionswert ist
Der Strom-Emissionswert - in der Branche kurz EF Strom – beschreibt die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen je Energieeinheit Strom in Deutschland. Je sauberer der Strommix, desto niedriger der Wert und desto größer die anrechenbare THG-Minderung je Megawattstunde (MWh). Das UBA legt den Wert nach § 5 Abs. 4 der 38. BImSchV jährlich fest. Er gilt für das gesamte Verpflichtungsjahr: für die pauschalen Schätzwerte der Fahrzeuge ebenso wie für gemessenen Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten.
Die Rechengrößen für 2027 im Überblick
- Fossiler Basiswert: 94 kg CO₂-Äq./GJ (unverändert)
- Quotenprozentsatz: 17,5 % (2026: 12 %)
- Strom-Emissionswert (EF Strom): 113 kg CO₂-Äq./GJ (2026: 119)
- Anrechnungsfaktor: 3 für reine Batterie-Elektrofahrzeuge, 4 für die Klassen M3 (Busse) und N3 (Lkw über 12 t)
So entsteht der Umrechnungsfaktor
Aus den drei amtlichen Werten ergibt sich die THG-Minderung je MWh Strom:
(94 × (1 − 0,175) - 113 × 0,4) × 3,6 / 1.000 = 0,11646 t CO₂ je MWh
Der Faktor 0,4 bildet die höhere Antriebseffizienz von Elektrofahrzeugen ab, 3,6 rechnet Megawattstunden in Gigajoule um, die Division durch 1.000 Kilogramm in Tonnen. Multipliziert mit dem Anrechnungsfaktor ergeben sich die Umrechnungsfaktoren für 2027:
- Anrechnungsfaktor 3: 0,34938 t CO₂ je MWh (2026: 0,37930 t)
- Anrechnungsfaktor 4 (M3 und N3): 0,46584 t CO₂ je MWh
Was das für Ihre Prämie bedeutet
- Mehr als erwartet: Gegenüber der Annahme von 116 ist jede MWh 2027 rund 3,9 % mehr wert – in allen Fahrzeugklassen und beim Ladestrom. Jeder Punkt beim Strom-Emissionswert verschiebt den Wert je MWh um rund 1,2 %.
- Geringerer Rückgang gegenüber 2026: Bei Anrechnungsfaktor 3 liegt der Wert je MWh bei gleichem Tonnenpreis rund 7,9 % unter 2026. Der niedrigere EF Strom federt den Effekt der höheren Quote spürbar ab, gleicht ihn aber nicht vollständig aus.
- Deutliches Plus für E-Busse und schwere E-Lkw: Mit Anrechnungsfaktor 4 ist jede MWh in den Klassen M3 und N3 rund 22,8 % mehr wert als 2026.
- Faustregel für Angebote: Je 100 €/t Marktpreis ergeben sich 2027 rund 34,94 €/MWh (Faktor 3) bzw. 46,58 €/MWh (Faktor 4). Zum Vergleich 2026: 37,93 €/MWh.
Bescheinigte Tonnen je Fahrzeug 2027
Mit den neuen Schätzwerten und dem amtlichen EF Strom ergeben sich je reinem Batterie-Elektrofahrzeug und Jahr folgende Mengen (in Klammern 2026):
- E-Pkw (M1): 2,0 MWh → 0,70 t CO₂ (0,76 t)
- E-Transporter bis 3,5 t (N1): 4,3 MWh → 1,50 t CO₂ (1,14 t)
- E-Lkw 3,5 bis 12 t (N2): 20,6 MWh → 7,20 t CO₂ (7,81 t)
- E-Lkw über 12 t (N3), Faktor 4: 54,8 MWh → 25,53 t CO₂ (12,67 t)
- E-Kleinbus (M2): 5,7 MWh → 1,99 t CO₂ (0,76 t)
- E-Bus (M3), Faktor 4: 72,0 MWh → 33,54 t CO₂ (27,31 t)
- Sonstige, z. B. E-Motorräder: 0,5 MWh → 0,17 t CO₂ (0,76 t)
Gegenüber 2026 verändert sich der Erlös je Fahrzeug bei gleichem Tonnenpreis damit wie folgt:
Öffentliche Ladepunkte mit Wind- und Solarstrom
Zusammen mit dem Durchschnittswert hat das UBA die Werte für Strom aus erneuerbaren Energien für 2027 bekanntgegeben – unverändert gegenüber 2026:
- Photovoltaik: 15,7 kg CO₂-Äq./GJ
- Windenergie an Land: 4,9 kg CO₂-Äq./GJ
- Windenergie auf See: 2,7 kg CO₂-Äq./GJ
Diese Werte dürfen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte ansetzen, soweit sie Wind- oder Solarstrom direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt beziehen und das über 15-Minuten-Messwerte und ein Messkonzept nachweisen. Für diesen Anteil ist jede MWh 2027 rund 2,2-mal (Photovoltaik) bis 2,4-mal (Wind) so viel wert wie Netzstrom. Für den Netzbezug gilt der Durchschnittswert von 113. Die Voraussetzungen im Detail haben wir im Beitrag zur THG-Quote für öffentliche Ladepunkte zusammengefasst.
Was Sie jetzt tun sollten
- Angebote für 2027 jetzt final vergleichen: Alle Rechengrößen für 2027 stehen amtlich fest – früher als bislang erwartet. Angebote lassen sich ab sofort belastbar in €/t und €/MWh vergleichen.
- Die Preiseinheit prüfen: Ist ein Preis je Tonne vereinbart, wirkt der neue Umrechnungsfaktor automatisch. Wurde ein Preis je MWh oder je Fahrzeug vor dem 02.11.2026 mit einem vorläufigen EF Strom von 114 bis 117 kalkuliert, ist jede MWh tatsächlich rund 1 bis 5 % mehr wert. Lassen Sie sich bestätigen, dass dieses Plus bei Ihnen ankommt.
- Den Rechenweg schriftlich geben lassen: Basiswert, Quotenprozentsatz, EF Strom und Anrechnungsfaktor sollten im Angebot einzeln ausgewiesen sein. Nur so lässt sich nachvollziehen, ob mit den amtlichen Werten gerechnet wurde.
- Bei M3 und N3 den Faktor 4 prüfen: Für E-Busse und schwere E-Lkw muss 2027 mit 0,46584 t je MWh gerechnet werden, nicht mit 0,34938 t.
Die nächsten Termine im Überblick
- 02.11.2026: Veröffentlichung des Strom-Emissionswerts 2027 im Bundesanzeiger (BAnz AT 02.11.2026 B6).
- 10.11.2026: Einreichschluss bei THG Pro für Fahrzeugscheine des Quotenjahres 2026.
- 31.12.2026: Spätestens dann Kündigungsfristen von Mehrjahresverträgen prüfen, um Bindungen an veraltete Konditionen zu vermeiden.
- 20.01.2027: Meldeschluss bei THG Pro für Ladestrommengen des Quotenjahres 2026.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum ist ein niedrigerer Strom-Emissionswert gut für die THG-Prämie?
Die THG-Minderung ergibt sich aus der Differenz zwischen fossilem Kraftstoff und dem eingesetzten Strom. Je weniger Emissionen der Strom verursacht, desto größer die Differenz – und desto mehr Tonnen CO₂ werden je MWh bescheinigt.
Warum ist eine MWh 2027 trotzdem weniger wert als 2026?
Die gesetzliche THG-Quote steigt von 12 % auf 17,5 %. Dieser Effekt wiegt schwerer als der niedrigere Strom-Emissionswert. Bei Anrechnungsfaktor 3 sinkt der Wert je MWh bei gleichem Tonnenpreis daher um rund 7,9 %. Wie sich die Prämie tatsächlich entwickelt, hängt vom Marktpreis je Tonne ab.
Kann sich der Umrechnungsfaktor für 2027 noch ändern?
Nach aktuellem Stand nein. Basiswert, Quotenprozentsatz und Strom-Emissionswert für 2027 sind amtlich festgelegt und gelten für das gesamte Verpflichtungsjahr.
Gilt der neue Wert auch für Ladestrom?
Ja. Der Strom-Emissionswert gilt gleichermaßen für die pauschalen Schätzwerte der Fahrzeuge und für gemessenen Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten. Nur für nachweislich direkt bezogenen Wind- oder Solarstrom gelten die niedrigeren Werte für erneuerbare Energien.
Ihre Konditionen für 2027 – jetzt mit amtlichen Werten
Unsere Umrechnung für das Quotenjahr 2027 basiert ab sofort auf dem amtlichen Strom-Emissionswert. Möchten Sie wissen, was das für Ihre Flotte oder Ihren Ladepark bedeutet, oder ein vorliegendes Angebot prüfen lassen? Wir rechnen es unverbindlich für Sie nach.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder den THG-Rechner auf thgpro.de, schreiben Sie uns an mail@thgpro.de oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 2426 683 994 0. Bestandskunden wenden sich bitte direkt an ihren persönlichen Fachberater.
